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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2005 - L 10 R 480/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,28891
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2005 - L 10 R 480/05 (https://dejure.org/2005,28891)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.12.2005 - L 10 R 480/05 (https://dejure.org/2005,28891)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - L 10 R 480/05 (https://dejure.org/2005,28891)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät - höherwertige Hörversorgung - Ermessen des Rentenversicherungsträgers - Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.06.1980 - 1 RA 51/79

    Abgrenzung der Begriffe und Kostentragungspflichten bei medizinischen und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2005 - L 10 R 480/05
    Eine nur subsidiäre Leistungsverpflichtung des Rentenversicherungsträgers im Verhältnis zu den Krankenkassen, wie dies das Bundessozialgericht bei der Versorgung mit Zahnersatz zum Recht des AVG bzw. der RVO und des RehaAnglG in mehreren Entscheidungen angenommen hat (Urteil vom 24. Juni 1980, Az.: - 1 RA 51/79 -, SozR 2200 § 1237 Nr. 15; Urteil vom 15. November 1983, Az.: - 1 RA 13/83 -, SozR 2200 § 1236 Nr. 42, Urteil vom 28. Februar 1991, Az.: - 4/1 RA 93/88), vermag der erkennende Senat dem hier anwendbaren Recht des SGB VI , IX und V nicht zu entnehmen.
  • BSG, 28.02.1991 - 1 RA 93/88

    Zahnersatz - Zuständigkeit von Kranken- und Rentenversicherung - besondere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2005 - L 10 R 480/05
    Eine nur subsidiäre Leistungsverpflichtung des Rentenversicherungsträgers im Verhältnis zu den Krankenkassen, wie dies das Bundessozialgericht bei der Versorgung mit Zahnersatz zum Recht des AVG bzw. der RVO und des RehaAnglG in mehreren Entscheidungen angenommen hat (Urteil vom 24. Juni 1980, Az.: - 1 RA 51/79 -, SozR 2200 § 1237 Nr. 15; Urteil vom 15. November 1983, Az.: - 1 RA 13/83 -, SozR 2200 § 1236 Nr. 42, Urteil vom 28. Februar 1991, Az.: - 4/1 RA 93/88), vermag der erkennende Senat dem hier anwendbaren Recht des SGB VI , IX und V nicht zu entnehmen.
  • BSG, 15.11.1983 - 1 RA 13/83

    Zahnersatz als Leistung zur Rehabilitation - Leistungsabgrenzung zwischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2005 - L 10 R 480/05
    Eine nur subsidiäre Leistungsverpflichtung des Rentenversicherungsträgers im Verhältnis zu den Krankenkassen, wie dies das Bundessozialgericht bei der Versorgung mit Zahnersatz zum Recht des AVG bzw. der RVO und des RehaAnglG in mehreren Entscheidungen angenommen hat (Urteil vom 24. Juni 1980, Az.: - 1 RA 51/79 -, SozR 2200 § 1237 Nr. 15; Urteil vom 15. November 1983, Az.: - 1 RA 13/83 -, SozR 2200 § 1236 Nr. 42, Urteil vom 28. Februar 1991, Az.: - 4/1 RA 93/88), vermag der erkennende Senat dem hier anwendbaren Recht des SGB VI , IX und V nicht zu entnehmen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2005 - L 10 RJ 345/04
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2005 - L 10 R 480/05
    Abzustellen ist dabei nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ( vgl. zuletzt Urteile vom 17. November 2005 zu den Az.: L 10 RJ 183/04 und L 10 RJ 345/04 - jeweils mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum) auf die tatsächlichen Verhältnisse am bisherigen Arbeitsplatz der Klägerin.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2005 - L 10 RJ 183/04

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - persönliche Voraussetzungen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2005 - L 10 R 480/05
    Abzustellen ist dabei nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ( vgl. zuletzt Urteile vom 17. November 2005 zu den Az.: L 10 RJ 183/04 und L 10 RJ 345/04 - jeweils mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum) auf die tatsächlichen Verhältnisse am bisherigen Arbeitsplatz der Klägerin.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 31 R 37/10

    Kostenerstattung für ein Hörgerät - Zulässigkeit der Antragstellung durch die

    Im Wege des Umkehrschlusses ist daher davon auszugehen, dass es über den von § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB VI erfassten Teilbereich hinaus bei der sich aus dem eindeutigen Wortlaut der §§ 9 ff. SGB VI i. V. m. § 33 SGB IX ergebenden Leistungsverpflichtung der Rentenversicherungsträger mit geeigneten Hörgeräten ungeachtet des Leistungsumfanges der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt (so insgesamt LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15. Dezember 2005, Az.: L 10 R 480/05, zitiert nach juris.de).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2007 - L 10 R 247/05

    Erstattung der Kosten digitaler Hörgeräte als eine Leistung zur Teilhabe am

    Im Wege des Umkehrschlusses geht der erkennende Senat davon aus, dass es über den von § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB VI erfassten Teilbereich hinaus bei der sich aus dem eindeutigen Wortlaut der §§ 9 ff SGB VI i.V.m. § 33 SGB IX ergebenden Leistungsverpflichtung der Rentenversicherungsträger und damit hier der Verpflichtung der Beklagten zur Versorgung des Klägers mit geeigneten Hörgeräten ungeachtet des Leistungsumfangs der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt (so schon Urteil des erkennenden Senats vom 15. Dezember 2005, Az.: L 10 R 480/05).
  • SG Dresden, 08.05.2007 - S 33 R 383/06

    Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer

    Nach Auffassung der Kammer können auch medizinische Hilfsmittel nach Auslegung der zitierten Vorschriften als Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 Abs. 8 Nr. 4 SGB IX von der Beklagten erbracht werden, vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14.12.2006 - L 1 R 612/05 und vom 15.12.2005 - L 10 R 480/05.

    Inwieweit daneben die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen der Krankenbehandlung i.S. von § 27 SGB V (auch) leistungsverpflichtet ist, berührt den hier streitgegenständlichen Anspruch nicht, vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15.12.2005 - L 10 R 480/05 (JURIS).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2011 - L 10 R 10/07
    Dazu hat sie unter Hinweis auf ein Senatsurteil vom 15. Dezember 2005 (Az.: L 10 R 480/05) die Auffassung vertreten, dass die Beklagte für die Versorgung mit beruflich erforderlichen Hörgeräten zuständig sei.

    Auf die frühere Rechtsprechung des erkennenden Senats (z.B. Urteil vom 21. Dezember 2005, Az.: L 10 R 480/05) kann die Annahme einer Zuständigkeit der Beklagten nicht gestützt werden.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.09.2006 - L 6 R 225/05

    Erstattung von Kosten für digitale Hörgeräte im Rahmen berufsfördernder

    Geht man davon aus, dass eine solche Abgrenzung nicht besteht, das Gesetz also keinen 'Vorrang' der Krankenversicherung vorsieht (siehe etwa Landessozialgericht Niedersachsen, Urteil vom 15. Dezember 2005, -- L 10 R 480/05), ist die Beklagte auf jeden Fall zuständiger Leistungsträger.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2006 - L 10 R 148/06
    Zwar hat der Senat (Urteil vom 15. Dezember 2005, Az.: L 10 R 480/05) bereits entschieden, dass die Gewährung von Hörgeräten als Leistung zur Teilhabe - auch - Aufgabe eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung sein kann und dass unter bestimmten Voraussetzungen auch digitale Hörgeräte von diesem Anspruch umfasst sind.
  • SG Ulm, 09.01.2007 - S 11 R 2108/06

    Berufsbedingte Mehrkosten für ein digitales Hörgerätes - Festbetrag -

    Wie bereits ausgeführt, ist hierbei allein auf die letzte, das heißt die gegenwärtig ausgeübte Tätigkeit der Klägerin abzustellen ( vgl. zum Fall einer Steuerfachangestellten LSG Nieders. - Bremen Urteil vom 15. Dezember 2005 - L 10 R 480/05) .
  • SG Lüneburg, 20.09.2007 - S 34 R 160/05
    Steht fest, dass die Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vor-liegen, ist die Beklagte als Rentenversicherungsträger zuständig zur Leistungserbringung nach § 33 SGB IX (vgl. Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen - Bremen vom 15. Dezember 2005, - L 10 R 480/05 -).
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